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„2G plus -Regel“

Ab sofort gilt während der Reitstunden und 30 Minuten davor und danach am ganzen Gelände die sogenannte „2G plus -Regel“ (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet).

Zutritt erhält nur, wer:

1. geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt ist und

2. zusätzlich über einen negativen Testnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form auf Grundlage

a) eine PCR-Test, PoC-PCR-Test oder eines Tests mittel weiter Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

b) eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Getesteten Personen stehen gleich:

 1. Kinder bis zum 6. Geburtstag

 2. Schüler und Schülerinnen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, darunter fallen auch minderjährige Schülerinnen und Schüler zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten.

 3. noch nicht eingeschulte Kinder

Bitte bringt Euren Impfpass oder digitalen Impfnachweis oder eine Genesungsbescheinigung (nicht älter 6 Monate!) sowie einen negativen Testnachweis zur Kontrolle der 2G plus-Regel bei Eurem Besuch mit.

Wir möchten auch nochmal darauf hinweisen, dass in unseren Stallungen sowie am Putzplatz Maskenpflicht ist. Beim aktiven Reiten besteht keine Maskenpflicht.


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